Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 GELTUNGSBEREICH
1.1 Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für sämtliche Warenlieferungen von Zenit, Parkweg 35, 4051 Basel (nachfolgend «Zenit»). Die jeweils aktuelle Version ist unter https://71578a.myshopify.com abrufbar.
1.2 Änderungen dieser AGB werden dem Kunden schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als akzeptiert, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Änderung schriftlich Wi-derspruch erhebt.
1.3 Zenit liefert ausschliesslich auf Grundlage der AGB. Abweichungen hierzu sind nur in schriftlicher Form gültig. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn Zenit im Allgemeinen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.4 Sollten einzelne Klauseln dieser AGB oder der eventuell getroffenen weiteren Vereinbarungen anfänglich oder nachträglich ungültig werden, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht.
2 VERKAUFSUNTERLAGEN UND VERTRAGSABSCHLUSS
2.1 Die von Zenit vor Bestellung abgegebenen Verkaufsunterlagen sowie die technischen Beschriebe sind, vorbehältlich einer anderslautenden schriftlichen Zusage, nicht verbindlich.
2.2 An Logos, Marken, Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums-, Marken- und Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung nur für den vertraglich vorgesehenen Zweck verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht bzw. verwendet werden.
2.3 Sofern Zenit mündliche oder schriftliche Bestellungen eines Kunden nicht innert 5 Tagen nach Be-stellungseingang schriftlich ablehnt oder abändert, ist über die bestellten Waren ein Kaufvertrag zustande gekommen.
2.4 Falls Zenit auf eine Bestellung eines Kunden mit einer abweichenden Lieferofferte antwortet, muss der Kunde diese innert 5 Tagen schriftlich ablehnen, andernfalls gilt die geänderte Offerte als genehmigt.
2.5 Warenbestellungen, die nicht zum Sortiment von Zenit KG (Deutschland) gehören und als Sondereinkauf abgewickelt werden, müssen einen Mindestpositionswert von CHF 100.– oder einen Mindestauftragswert mit Sondereinkaufsartikeln von CHF 500.– haben.
2.6 Abo-Aufträge stellen eine dauerhafte und regelmäßige Belieferung in einem vom Besteller festgelegten Intervall sicher. Das Anlegen eines Abo-Auftrages stellt ein Angebot des Bestellers dar, das von uns am jeweils gewählten Tag der Ausführung durch eine Bestellbestätigung per E-Mail angenommen wird. Mit der Ausführung des Abo-Auftrags wird eine Bestellung getätigt, die Ware kommissioniert und per Standardversand an die angegebene Adresse versendet. Ein Abo-Auftrag kann vom Besteller jederzeit kostenlos im Zenit Online-Shop angelegt, geändert, deaktiviert und gelöscht werden. Der Besteller kann insbesondere das Bestellintervall sowie die Lieferanschrift ändern. Eine Löschung, Änderung oder Deaktivierung am Tag der Ausführung ist nicht möglich. Ein Abo-Auftrag kann für verschiedene Artikel, aber jeweils nur mit einem Lieferrhythmus und einer Lieferanschrift angelegt werden. Mehrere Abo-Aufträge müssen einzeln gelöscht werden. Abo-Aufträge können auch schriftlich gekündigt werden. Mit der Löschung eines Benutzers im Zenit Online-Shop werden sämtliche von diesem angelegte Abo-Aufträge dauerhaft gelöscht.
Wir behalten uns vor, Abo-Aufträge mit einer Frist von 30 Tagen zu kündigen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
3 PREISE
3.1 Die offerierten oder bestätigten Preise sind stets Nettopreise. Preisänderungen bleiben vorbehalten. Die Mehrwertsteuer (MwSt.) ist in den Preisen nicht inbegriffen.
3.2 Alle Fracht-, Versicherungs-, Bewilligungs- und Beurkundungskosten gehen zu Lasten des Kunden, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. Zusätzlich bezahlt der Kunde sämtliche Steuern, Gebühren, Zölle und sonstige Abgaben, welche im Rahmen der Erfüllung dieses Vertrages erhoben werden, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Soweit derartige Abgaben von Zenit bezogen werden, hat sie der Kunde auf erste Aufforderung hin zurückzuerstatten. Anderslautende Vereinbarungen vorbehalten.
4 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
4.1 Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat in Schweizer Franken innerhalb von 25 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Skontoabzug zu erfolgen.
4.2 Sofern der Kunde diese Zahlungsfrist nicht einhält, ist Zenit bzw. der Inkassodienstleister ohne Weiteres berechtigt, dem Kunden folgende Kosten für den Zahlungsverzug in Rechnung zu stellen:
a) Verzugszinsen in Höhe von 5 %
b) Zenit interne Mahngebühren von CHF 20 (bei Rechnungsbetrag bis CHF 1‘000) bzw. CHF 50 (bei einem Rechnungsbetrag über CHF 1‘000).
c) Externe Bearbeitungsgebühren (frühestens ab Tag 80 nach Rechnungsdatum, bei Übergabe an Inkassodienstleister) abhängig von der Forderungshöhe in CHF: 37 (bis 19); 58 (bis 59); 145 (bis 399); 225 (bis 999); 285 (bis 1‘999); 385 (bis 2‘999); 574 (bis 4‘999); 685 (bis 6‘999); 825 (bis (19‘999); 2‘600 (bis 49‘999); 6 % auf Forderung (ab 50‘000) werden durch den Inkassodienstleister belastet.
4.3 Sofern der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Rückstand gerät, ist Zenit berechtigt, die Warenauslieferung so lange zu sistieren, bis der Ausstand vollständig beglichen ist.
4.4 Zenit ist berechtigt, sämtliche Forderungen, welche der Kunde Zenit gegenüber erhebt, mit den Zenit zustehenden Zahlungsansprüchen zu verrechnen («Verrechnungslage»). Der Kunde darf seine Zahlungsverpflichtungen nur mit solchen Forderungen verrechnen, welche von Zenit anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
4.5 Bei Zahlungsverzug sowie bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden ist Zenit berechtigt, sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen und die Auslieferung von noch nicht vollständig bezahlten Waren von entsprechenden Vorauszahlungen abhängig zu machen.
5 LIEFERFRISTEN
5.1. Zenit sichert dem Kunden eine speditive Auftragsabwicklung zu. Infolge der dezentralen Logistikstrukturen ist es Zenit nicht möglich, allgemein verbindliche Lieferfristen zuzusichern.
5.2 Zusagen über Lieferfristen oder Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie von Zenit schriftlich bestätigt worden sind.
5.3 Kann die Lieferfrist nicht eingehalten werden, weil einer der folgenden Gründe vorliegt, so verlängert sich die Lieferfrist um eine angemessene Zeitdauer:
falls der Kunde seinen vertraglichen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt;
falls die Nichteinhaltung der Lieferfrist auf höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare und nicht von Zenit verschuldete Ereignisse zurückzuführen ist,
falls der Kunde nachträglich Änderungen oder Ergänzungen verlangt.
5.4 Teillieferungen sind zulässig.
5.5 Die Zenit AG legt grossen Wert darauf, Verfügbarkeiten und Lieferzeiten im Onlineshop aktuell und genau anzugeben. Insbesondere aufgrund von Produktions- oder Lieferengpässen kann es jedoch zu Lieferverzögerungen kommen. Alle Angaben zur Verfügbarkeit und Lieferzeit sind deshalb ohne Gewähr und können sich jederzeit ändern.
6 VERSAND, VERSICHERUNG UND GEFAHRENÜBERGANG
6.1 Der Transport der Waren erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.
6.2 Zenit organisiert den Transport der Waren selbständig und wählt dabei die für sie am vorteilhafteste Versandart. Sonderwünsche oder besondere Instruktionen des Kunden werden soweit als möglich berücksichtigt.
7 EIGENTUMSVORBEHALT
7.1 Zenit bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Warenlieferung inklusive sämtlicher im Zusammenhang mit den Warenlieferungen entstandenen Nebenkosten Eigentümerin der Waren. Solange nicht alle ausstehenden Forderungen bezahlt sind, ist Zenit berechtigt, auf Kosten des Kunden einen Eigentumsvorbehalt an den ausgelieferten Waren eintragen zu lassen.
7.2 Der Kunde verpflichtet sich, alle Handlungen zu unterlassen, welche den mit dem Eigentumsvorbehalt verfolgten Zielen zuwiderlaufen würden.
8 GEWÄHRLEISTUNGS- UND HAFTUNGSANSPRÜCHE
8.1 Zenit übernimmt gemäss den nachfolgenden Bestimmungen während 12 Monaten ab Auslieferungsdatum eine Gewährleistung gegen Produktions- oder Materialfehler der ausgelieferten Waren, mit Ausnahme von ausgewiesenen Sondereinkaufsartikeln, sofern gesetzlich nicht etwas anderes bestimmt ist
8.2 Beim Kauf einer Neumaschine der Serie «Master» gilt eine Garantiefrist von drei Jahren. Auf ausgeführte Arbeiten bzw. ersetzte Reparaturteile gewährt Zenit sechs Monate Garantie.
8.3. Ist die verkaufte Ware mangelhaft, so hat der Kunde innert 14 Werktagen nach Erhalt der Sendung Zenit hierüber schriftlich Mängelrüge zu erstatten. Entdeckt der Kunde nach Ablauf dieser Frist versteckte Mängel, welche bei der ordnungsgemässen Überprüfung nicht entdeckt werden konnten, so muss er diese Zenit innert 5 Werktagen nach Entdeckung schriftlich melden. Erfolgt eine schriftliche Beanstandung nicht oder nicht fristgerecht, so gilt die betreffende Lieferung als genehmigt und der Kunde verliert jegliche Garantieansprüche. Diese Regelung gilt nicht beim Kauf einer Neumaschine der Serie «Master».
8.4 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden infolge unsachgemässer Lagerung, natürlicher Abnutzung, mangelhafter Verarbeitung und Missachtung von Vorschriften. Zenit schliesst die Gewährleistungspflicht aus, falls der Kunde oder Drittpersonen, welche von Zenit nicht vorgängig autorisiert wurden, Änderungen oder Reparaturen an den gelieferten Waren vornimmt/vornehmen.
8.5 Für Mängel, welche nach der Gewährleistungsfrist von 12 Monaten nach der Auslieferung auftreten, schliesst Zenit jegliche Gewährleistungsansprüche aus.
8.6 Erweist sich eine Mängelrüge als berechtigt, so kann Zenit nach eigener Wahl die Mängelbehebung durch Reparatur der mangelhaften Ware oder durch Lieferung von neuer, mangelfreier Ware, vornehmen.
8.7 Jeder weitere Anspruch des Kunden wegen mangelhafter Ware, insbesondere auf Auflösung des Vertrages, Minderung des Kaufpreises oder Schadenersatz für direkte oder indirekte Schäden ist ausgeschlossen.
8.8 Höhere Gewalt befreit die Vertragsparteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Als höhere Gewalt gelten namentlich Streiks, Blockaden und Aussperrungen, Unfälle, Feuer, Erdbeben und andere Naturkatastrophen, Kriege, Bürgerkriege oder Aufstände, Sabotage, ausserordentliche behördliche oder staatliche Massnahmen, Eingriffe, Verfügungen oder Einziehungen jeder Art, Quarantänebeschränkungen, Verkehrsunterbrüche, Drittverschulden ausserhalb des Einflussbereichs der Parteien etc. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, einander im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu übermitteln und ihre Verpflichtungen nach Treu und Glauben den veränderten Verhältnissen anzupassen.
8.9 Bei ausgewiesenen Sondereinkaufsartikeln werden die Gewährleistungs- und Garantiebestimmungen des Herstellers dem Kunden im Auftragsbeleg schriftlich bekannt gegeben und gehen diesen AGB vor. Sie gelten als akzeptiert, sofern der Kunde nicht innert 14 Tagen widerspricht.
9 ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, ANWENDBARES RECHT
9.1 Sofern nicht anders bestimmt, ist der Erfüllungsort von Leistungen unter diesem Vertrag jeweils am Hauptsitz von Zenit AG.
9.2 Zenit ist berechtigt, Daten, die sie im Rahmen der Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden erhalten hat, unbesehen der Herkunft dieser Daten, im Sinne des Datenschutzgesetzes zu verarbeiten und zu speichern.
9.3 Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist der Hauptsitz von Zenit AG. Zenit ist jedoch berechtigt, den Kunden auch bei einem anderen zuständigen Gericht zu verklagen.
9.4 Diese AGB und alle darauf gestützt abgeschlossenen Verträge unterstehen dem materiellen Schweizerischen Recht.
10 RÜCKGABERECHT
10.1 Erhaltene Ware kann bis maximal 14 Tage ab Lieferscheindatum retourniert werden. Chemische und chemisch-technische Produkte können nicht retourniert werden.
10.2 Ausgewiesene Sondereinkaufsartikel sind vom Rückgaberecht ausgeschlossen. Diese können weder storniert noch retourniert werden. In solchen Fällen werden die vollständigen Lieferkosten (inkl. allfällige Rückversandkosten) und der Verkaufspreis dem Kunden verrechnet.
10.3 Sonderanfertigungen wie Werkstatteinrichtungen oder Fahrzeugeinrichtungen können nicht retourniert werden. Stornierungen sind nur möglich, ehe die Vorproduktion in Auftrag gegeben wurde. Nach diesem Zeitpunkt wird der volle Verkaufspreis verrechnet.
Zenit Schweiz GmbH, Parkweg 35, 4051 Basel,
Telefon: 0766051337, E-Mail-Adresse: info@zenit-schweiz.ch
März 2025